Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Soll ich den neuen Arbeitgeber oder den alten Arbeitgeber anrufen?
Es hängt von der Situation ab. Wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest du den neuen Arbeitgeber anrufen, um Details zur Einstellung zu klären. Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, aber bereits ein Angebot erhalten hast, könntest du sowohl den neuen als auch den alten Arbeitgeber anrufen, um weitere Informationen zu erhalten und eine informierte Entscheidung zu treffen.
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Wie können Arbeitgeber die Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter verbessern, um deren Arbeitszufriedenheit zu steigern?
Arbeitgeber können flexible Arbeitszeiten anbieten, um den Mitarbeitern mehr Freizeit zu ermöglichen. Sie können auch Home-Office-Optionen bereitstellen, um den Stress durch den Arbeitsweg zu reduzieren. Zudem können sie Programme zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz implementieren.
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Kann Arbeitgeber Sterbeurkunde verlangen?
Arbeitgeber können in der Regel keine Sterbeurkunde verlangen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Situation, in der der Tod eines Mitarbeiters relevant ist, z.B. für Versicherungszwecke oder die Auszahlung von Leistungen. In den meisten Fällen reicht es aus, dem Arbeitgeber eine Benachrichtigung über den Tod des Mitarbeiters vorzulegen. Es ist wichtig, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und nur die notwendigen Informationen weiterzugeben. Wenn der Arbeitgeber dennoch eine Sterbeurkunde verlangt, sollte dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des angemessenen Umgangs mit sensiblen Informationen erfolgen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
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Kann Arbeitgeber Reduzierung ablehnen?
Kann Arbeitgeber Reduzierung ablehnen? In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann die Reduzierung jedoch ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Ablehnung schriftlich begründen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um mögliche Lösungen zu finden. Falls eine Einigung nicht erzielt werden kann, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Recht auf Arbeitszeitreduzierung durchzusetzen.
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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GEBRAUCHT Der mittelständische Handel als attraktiver Arbeitgeber - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h
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Claudia Ossola-Haring - GEBRAUCHT Arbeitsrecht für Arbeitgeber - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h
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Kann Arbeitgeber Verkehrsmittel vorschreiben?
Kann Arbeitgeber Verkehrsmittel vorschreiben? Ja, Arbeitgeber können in der Regel Verkehrsmittel vorschreiben, die ihre Mitarbeiter für die Anreise zur Arbeit nutzen sollen. Dies kann beispielsweise in Form von Dienstwagen, Fahrgemeinschaften oder öffentlichen Verkehrsmitteln geschehen. Allerdings müssen Arbeitgeber dabei auch die individuellen Bedürfnisse und Umstände ihrer Mitarbeiter berücksichtigen, wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende öffentliche Verkehrsanbindung. Es ist wichtig, dass die Vorgaben des Arbeitgebers in einem angemessenen Rahmen liegen und nicht die persönliche Freiheit der Mitarbeiter einschränken. Letztendlich sollte eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter darüber stattfinden, welche Verkehrsmittel für die Anreise zur Arbeit genutzt werden sollen.
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Wie können Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle einführen, um die Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter zu verbessern?
Arbeitgeber können flexible Arbeitszeitmodelle einführen, indem sie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Teilzeitoptionen anbieten. Sie sollten klare Kommunikation und klare Richtlinien für die Nutzung flexibler Arbeitszeiten bereitstellen. Zudem ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Mitarbeiter zu berücksichtigen, um eine ausgewogene Work-Life-Balance zu ermöglichen.
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Was verlangt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber verlangt in der Regel von seinen Mitarbeitern, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen, pünktlich zur Arbeit erscheinen und sich an die Unternehmensregeln halten. Außerdem erwartet er Teamarbeit, Engagement und die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln.
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Kann Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen?
Kann Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen? Ja, Arbeitgeber können Betriebsurlaub anordnen, jedoch müssen sie dies in der Regel rechtzeitig ankündigen und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dies kann beispielsweise in tarifvertraglichen Regelungen oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Während des Betriebsurlaubs haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf ihre übliche Vergütung. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Interessen ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und den Betriebsurlaub fair und transparent planen.
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